Hiermit erklären wir, die uneingeschränkte Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - UNO-Resolution 217 A (III).
Die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950,
in Kraft getreten für die Bundesrepublik Deutschland am 3. September
1953, welche eine Ermächtigung zur Einschränkung der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte darstellt, lehnen wir ab.
Die Konvention beinhaltet die Duldung der Todesstrafe und darüber hinaus das Recht auf Tötung durch staatliche Exekutive. Es erlaubt Willkürhandlungen durch staatliche Exekutive in Bezug auf die Tötung von Menschen. Die Tötung von Menschen, ganz gleich aus welchem Grunde lehne ich ab.
Für den Frieden unter den Menschen, in Anerkennung der Rechte eines jeden Menschen, verbunden mit dem Wunsch nach Wahrheit, Liebe und Gerechtigkeit aus der Erkenntnis unseres gesunden Menschenverstandes, können wir die Menschenrechtsbrüche durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nicht dulden oder gar mit tragen. Aus diesen Gründen und für den Frieden in Deutschland, als auch auf der Welt sowie zur Förderung des Miteinanders und der Kommunikation unter den Menschen, fordern WIR die Regierung und das Parlarment der Bundesrepublik Deutschland auf, sofort und unverzüglich von den ihnen durch das Volk übertragenen Ämtern zurückzutreten.
Verkündet am 14.03.2007 durch öffentlichen Aushang.
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